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Immobilienbüro Ulrich Michael
Herr Ulrich Michael
Telefon: 0351 34 00 300
Telefax: 0351 34 00 309
E-mail: info@immobilien-michael.de
Adresse: Scariastraße 12, 01277 Dresden

Umsatzsteuer ID: DE140175386
Steuernummer: 203/249/06658

Berufskammer: IHK Dresden
Langer Weg 4, 01239 Dresden

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Ulrich Michael

Aufsichtsbehörde: Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO durch die Stadt Dresden Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Ordnungsamt
Abteilung Gewerbeangelegenheiten
Stadthaus, Theaterstraße 11
01067 Dresden
Tel: 0351-4 88 58 11
Fax: 0351-4 88 58 13
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@dresden.de

Inhaltlich verantwortlich

Das Immobilienbüro Ulrich Michael ist verpflichtet, nach § 5 S.1 TMG die folgenden Angaben, neben den weiteren Inhalten der Homepage, in kompakter Form leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar für die Besucher der Homepage bereit zu halten. Die Inhalte dieser Website werden permanent aktualisiert. Inhaltlich Verantwortlicher nach § 6 MDStV ist Ulrich Michael. Sollten sich dennoch Fehler eingeschlichen haben, so freuen wir uns über einen Hinweis per Email. Eine generelle Garantie oder Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte wird nicht übernommen. Mit der Kontaktaufnahme per Email erklärt sich der Anwender zur Bearbeitung seiner Angaben in unserer EDV im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes einverstanden. Das Immobilienbüro Ulrich Michael behält es sich vor, bereitgestellte Informationen zu ändern oder zu ergänzen.

Verbraucherinformation
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter:  http://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Kontakt per Mail: info@immobilien-michael.de

Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten ( beispielsweise Name, Anschrift bzw. E-Mailadressen) erhoben werden, erfolgt dies  – soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis.

Urheberrecht
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Immobilienmakler und Geldwäschegesetz (GwG)
Unter Geldwäsche versteht man die systematische Tarnung und geschickte Verschleierung von Vermögenswerten durch finanzielle Transaktionen. Das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt insbesondere von Banken bei Zahlung von mehr als 15.000,00 Euro, die Personalien des Einzahlers festzustellen und verdächtige Transaktionen der Polizei zu melden. Zu dem Kreis der Verpflichteten dem Geldwäschegesetz gehören, was bislang wenig bekannt ist, auch Immobilienmakler, § 2 Nr. 10 GwG. Sofern der Transaktionswert mehr als 15.000 Euro beträgt, hat auch der Makler seinen Vertragspartner zu identifizieren. Zur Feststellung der Identität des Vertragspartners hat der Vertragspartner gem. § 4 Abs. 3 GwG folgende Angaben zu erheben:
1. Bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift.
2. Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft: Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden, Anschrift des Sitzes oder Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter; ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person, so sind deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung zu erheben.

Zur Überprüfung der Identität des Vertragspartners hat sich der Verpflichtete anhand der nachfolgenden Dokumente zu vergewissern, dass die nach Absatz 3 erhobenen Angaben zutreffend sind, soweit sie in den Dokumenten enthalten sind:
1. Bei natürlichen Personen anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes.
2. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften anhand eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in die Register- oder Verzeichnisdaten.

Achtung: Bereits vor der Identifizierung durch den Notar bei Abschluss des
Kaufvertrages haben Immobilienmakler die Pflicht bei Abschluss des
Maklervertrages den Vertragspartner zu identifizieren. Die Identifizierungspflicht für
Immobilienmakler ist unabhängig von der Höhe der Provision und des Kaufpreises
(d. h. immer, nicht erst ab 15.000 EUR). Alle Interessenten mit denen ein
Maklervertrag abgeschlossen wird, auch diejenigen, die letztlich nicht kaufen wollen,
sind vom Immobilienmakler zu identifizieren.